Welche betriebliche Altersversorgung bietet die Commerzbank ihren Mitarbeiter*innen?
Alle neuen Mitarbeiter*innen werden in der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes angemeldet. Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem individuellen Gehalt. Er wird von Bank und Mitarbeiter*in jeweils zur Hälfte getragen. Die Zahlung der Mitarbeiter*innen erfolgt als Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, vermindert also das zu versteuernde Einkommen.
Was leistet die Bank zusätzlich?
Neben dem BVV erhalten neue Mitarbeiter*innen eine unmittelbare Versorgungszusage durch die Bank über den Commerzbank Kapitalplan zur betrieblichen Altersvorsorge (CKA). Für alle Mitarbeiter*:innen wird jedes Jahr ein gehaltsabhängiger Versorgungsbeitrag ermittelt. Mit Regelaltersgrenze zahlen wir ein Alterskapital. Dazu legen wir für alle Mitarbeiter*innen ein Versorgungskonto an. Die Ansprüche bleiben auch nach einem Ausscheiden aus der Commerzbank bestehen, wenn der/ die Mitarbeiter*:in dann mindestens 21 Jahre alt ist und 3 Jahre in der Bank tätig war.
Was ist Deferred Compensation?
Eigenvorsorge erfolgt üblicherweise aus dem versteuerten Einkommen. Unser Programm "Deferred Compensation (PZE/P)" hingegen ermöglicht es, durch die Umwandlung von Gehalt eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen. Die Steuerlast wird dann auf einen späteren Zeitpunkt verlagert. Alle unsere Mitarbeiter*innen können Teile Ihrer Vergütung, entweder laufend oder einmalig in eine individuelle Versorgungszusage wandeln. Dazu bieten wir zusammen mit unserem Kooperationspartner Allianz das Modell Pensionszusage durch Entgeltumwandlung (PZE/P) an.
Gibt es weitere Möglichkeiten der Entgeltumwandlung?
Wir haben für unsere Mitarbeiter*:innen bei einem Lebensversicherungsunternehmen Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen, die zu besonders günstigen Bedingungen den Abschluss von Direktversicherungen ermöglichen. Alternativ können unsere Mitarbeiter*:innen über die BVV Pensionskasse Entgeltumwandlung vereinbaren. Die Beiträge für die Direktversicherung oder die BVV Pensionskasse sind steuer- und sozialversicherungsfrei.