Allgemeine Geschäftsbedingungen
Filiale Madrid / Filiale Barcelona
Einlagensicherung
Seit 1998 existiert die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ als gesetzliche Entschädigungseinrichtung für den Bereich der privaten Banken und Bausparkassen mit Sitz in Deutschland. Die Sicherungsgrenze dieser Einrichtung, der auch die Commerzbank Aktiengesellschaft angehört, beträgt Euro 100.000 pro Einleger, unabhängig davon auf welche Währung die Einlagen lauten. Wenn die Einlage mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt, wie etwa dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, einer Heirat oder einer Abfindung für Arbeitnehmer, beträgt die Sicherungsgrenze für mindestens sechs Monate nach der Einzahlung Euro 500.000 pro Einleger.
Daneben ist die Commerzbank Aktiengesellschaft Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB), einer privatrechtlichen, staatlich nicht beaufsichtigten Einrichtung der privaten Banken. Der Einlagensicherungsfonds fungiert als Anschlussdeckung zur gesetzlichen Entschädigungseinrichtung bis zu der nach seinen Statuten festgelegten Sicherungsgrenze. Sowohl die gesetzliche Entschädigungseinrichtung als auch der Einlagensicherungsfonds sichert auch Einlagen bei rechtlich unselbständigen Niederlassungen der Commerzbank Aktiengesellschaft im Ausland ab.
Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Art. 72 CRR der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Auf der Basis des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 beträgt die aktuelle Sicherungsgrenze derzeit je Gläubiger
EUR 5.095.000.000
Bis zu diesem Betrag sind sicherungsfähige Verbindlichkeiten durch den Einlagensicherungsfonds für jeden berechtigten Kunden gesichert. Rücklieferungsverpflichtungen aus Wertpapierleihegeschäften und Verbindlichkeiten aus Wertpapierpensions- bzw. Repogeschäften sind nicht gesichert.
Der Einlagensicherungsfonds sichert Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Dies umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich Namenspapiere wie z.B. auf den Namen lautende Sparbriefe und zwar unabhängig von deren Währung. Nicht geschützt sind Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, Genussscheine, nachrangige Verbindlichkeiten sowie Einlagen von Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen und Gebietskörperschaften.
Seit dem 1. Oktober 2017 unterliegen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen erworben werden, nicht mehr dem Schutzumfang des freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Für Papiere, die vor dem 1. Oktober 2017 erworben wurden, gilt ein Bestandsschutz. Ab dem 1. Januar 2020 erworbene Einlagen von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen mit einer Laufzeit von über 18 Monaten werden nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Auch hier gilt der Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem 1. Januar 2020 getätigt wurden. Natürliche Personen und Stiftungen sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen.
Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs verweisen wir auf § 6 des Statuts der Einlagensicherungsfonds, das wir auf Verlangen zur Verfügung stellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung; ausführliche Informationen zu dem Einlagensicherungsfonds, insbesondere häufig gestellte Fragen, finden Sie auf der Website des Einlagensicherungsfonds: https://einlagensicherungsfonds.de/. Dort können Sie auch die jeweils aktuelle Sicherungsgrenze und das Statut des Einlagensicherungsfonds direkt abfragen. Informationen zu beiden Sicherungssystemen finden Sie auf der Website des Bundesverband deutscher Banken e.V.: https://bankenverband.de/ und auf http://einlagensicherung.de/.