Dokumentäres Auslandsgeschäft
, Dokumenten-Akkreditiv

Instrument zur Zahlungsabwicklung und -sicherung im internationalen Handel mit Zahlungsversprechen einer oder mehrerer Banken

Planungssicherheit für Ihr internationales Geschäft

Dokumenten-Akkreditive bieten die sicherste Form der Zahlungsabwicklung im internationalen Handel. Richtig angewandt können sie Importeure und Exporteure gerade bei neuen Geschäftsbeziehungen vor Risiken schützen und ihre Interessen ausgleichen. Im Mittelpunkt steht das Versprechen einer oder mehrerer Banken, die Zahlung an den Exporteur durchzuführen, wenn dieser seine bestimmten, genau definierten vertraglichen Bedingungen erfüllt. Neben der Sicherungsfunktion haben Akkreditive auch eine Finanzierungsfunktion: Exporteure können ihren Kunden großzügige Zahlungsziele einräumen, ohne deswegen lange auf ihr Geld warten zu müssen: Sie wandeln ihre Forderung einfach vorfristig in Liquidität um.

Was ist ein Dokumenten-Akkreditiv?

Das Dokumenten-Akkreditiv ist ein wichtiges Instrument zur Abwicklung, Absicherung und Finanzierung des internationalen Handels. Bestimmte Risiken für die Geschäftspartner können dabei durch die vertragliche Verpflichtung einer Bank (eröffnende Bank) ausgeschaltet werden, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisungen des Käufers (Importeur) dem Verkäufer (Exporteur) gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente einen bestimmten Betrag in einer vereinbarten Währung zu einer festgelegten Fälligkeit zu zahlen. Käufer sprechen aus ihrer Sicht oft von einem Import-Akkreditiv, Verkäufer wiederum von einem Export-Akkreditiv.

Wie funktioniert ein Dokumenten-Akkreditiv?

Absicherung der Warenlieferung für den Importeur und Zahlungsabsicherung für den Exporteur.
  • Importeur und Exporteur schließen einen Vertrag über die Lieferung von Maschinen. Die beiden Geschäftspartner handeln zum ersten Mal miteinander und vereinbaren deshalb als Zahlungsbedingung, dass der Importeur bei seiner Hausbank – der Akkreditiv eröffnenden Bank – zugunsten des Exporteurs ein Akkreditiv eröffnen lässt, benutzbar zur Sichtzahlung bei der Commerzbank. Mit Eröffnung des Akkreditivs geht die eröffnende Bank ein abstraktes Schuldversprechen ein.
  • Nach Prüfung des Akkreditivs versendet der Exporteur seine Maschinen an den Importeur.
  • Der Exporteur legt die im Akkreditiv geforderten Dokumente bei der Commerzbank – der avisierenden Bank – vor, die diese dann nach den Akkreditivbedingungen prüft.
  • Die Commerzbank leitet die Dokumente an die eröffnende Bank weiter.
  • Die eröffnende Bank prüft die Dokumente und dient sie dem Importeur an.
  • Gegen Zahlung an seine Bank erhält der Importeur die Dokumente, sodass er über die gelieferten Maschinen verfügen kann.
  • Die eröffnende Bank leitet die Zahlung an die Commerzbank weiter.
  • Im letzten Schritt erhält der Exporteur seine Zahlung von der Commerzbank.

Welche Arten von Dokumenten-Akkreditiven gibt es?

Akkreditive unterscheiden sich u.a. danach, ob sie einen Bestätigungsauftrag enthalten sowie nach ihrer Benutzbarkeit.

Akkreditive mit und ohne Bestätigung

Bei einem unbestätigten Akkreditiv übernimmt nur die eröffnende Bank (des Käufers) eine Verpflichtung zur Zahlung, die avisierende Bank (des Verkäufers) geht keine eigene Verpflichtung ein. Im Auftrag oder aufgrund einer Ermächtigung der eröffnenden Bank geht die avisierende Bank bei einem bestätigten Akkreditiv zusätzlich eine eigene Zahlungsverpflichtung ein – ein Plus an Sicherheit für den Verkäufer. Eine weitere Variante ist das still bestätigte Akkreditiv. Hier geht die avisierende Bank auf Wunsch des Käufers eine eigene unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung ein – ohne Wissen der eröffnenden Bank und deren Auftraggebers.

Benutzbarkeit des Akkreditivs

Jedes Akkreditiv muss angeben, wie es benutzbar gestellt wird. Infrage kommen

  • Sichtzahlung
    Bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente erhält der Verkäufer den Dokumentengegenwert bei Sicht, also unverzüglich.
  • Nachsichtzahlung
    Anders als bei der Sichtzahlung erhält der Verkäufer den Dokumentengegenwert nicht sofort: Die Zahlung erfolgt erst nach Ablauf eines definierten Zeitraums (z. B. „60 days after bill of lading date“).
  • Akzeptleistung
    Bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente ist von der eröffnenden Bank eine vom Begünstigten ausgestellte Tratte (gezogener Wechsel) zu akzeptieren. Mit der Unterschrift (Akzept) erkennt der Käufer die Zahlungsaufforderung verbindlich an. Der Verkäufer erhält die Zahlung bei Fälligkeit des Wechsels.
  • Negoziierung
    Negoziierung bezeichnet den Ankauf von Tratten und/oder von Dokumenten aus einer konformen Dokumentenvorlage. Wenn ein Akkreditiv durch Negoziierung benutzbar ist, kann die negoziierende Bank den Verkäufer vor Fälligkeit bezahlen. Sie handelt damit im Auftrag der eröffnenden Bank.

Vorteile

Mehr Sicherheit für Exporteur und Importeur

Exporteur

  • Erhalt eines abstrakten und bedingten Zahlungsversprechens einer Bank, mit dem unabhängig von den Interessen des Importeurs nach Einreichung akkreditivkonformer Dokumente die Bezahlung der gelieferten Ware sichergestellt werden kann
  • Ausschaltung des Warenabnahmerisikos sowie der Risiken der Zahlungsunwilligkeit und -unfähigkeit des Importeurs durch das unwiderrufliche Zahlungsversprechen einer Bank, bei einem bestätigten Akkreditiv von zwei Banken
  • Einsatz des Akkreditivs zu Finanzierungszwecken möglich

Importeur

  • Rechtssichere Abwicklung dank weltweit anerkannter Richtlinien
  • Zahlung ausschließlich gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente
  • Stärkung der Verhandlungsposition beim Geschäftsabschluss durch das Zahlungsversprechen einer Bank

Beispielhafte Ausgestaltungen
, Importeur und Exporteur können Prioritäten setzen

Bestimmte Länderrisiken ausschalten: ­Bestätigtes Export-Akkreditiv

Wie steht es um die politische und wirtschaftliche Stabilität des Landes, in das exportiert werden soll? Bestehen daran Zweifel, kann das Zahlungsversprechen einer dortigen Bank unter Umständen wertlos sein. In solchen Fällen empfehlen sich bestätigte Akkreditive, bei denen sowohl die Bank des Importeurs als auch die Bank des Exporteurs eine Zahlungsverpflichtung übernehmen.

Vorzeitige Erfüllung von Import-Akkreditiven mit Nachsichtzahlung

Die Commerzbank kann auf der Seite der Importeurs ein Akkreditiv eröffnen. Eröffnet der Kunde als Importeur ein Akkreditiv mit Nachsicht, erfolgt die Auszahlung des Akkreditivbetrags an den Lieferanten erst Wochen oder Monate nach Einreichung und Aufnahme der Dokumente. Die Commerzbank kann hier unter bestimmten Voraussetzungen dem Lieferanten eine vorzeitige Erfüllung anbieten. Der Exporteur erhält sofort sein Geld, der Importeur braucht erst nach Ablauf der Nachsichtfrist zu zahlen.